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Stadt Osnabrück beschließt neue Förderrichtlinie für Lastenräder

Themenbild: Pixabay

Osnabrück. In der Sitzung vom 16. November hat der Rat der Stadt Osnabrück eine Änderung der Förderung von Lastenrädern beschlossen. Diese Änderung tritt ab sofort in Kraft.

Nach der veränderten Förderrichtlinie werden zukünftig ein- und zweispurige (zwei- oder dreirädrig) Lastenfahrräder gefördert, darunter fallen:

  • Lastenfahrräder mit Pedalantrieb ohne Tretunterstützung
  • zulassungs- und versicherungsfreie Lastenfahrräder mit batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h)
  • zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenfahrräder mit batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 45 km/h)

Die Lastenfahrräder müssen mindestens eine Lastenzuladung von 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen. Darüber hinaus müssen die Transportmöglichkeiten unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sein.

Das Kriterium „verlängerter Radstand“ besteht also nicht mehr. Damit fallen auch dreirädrige Modelle mit kürzerem Radstand und neuere Produkte auf dem Markt, deren Radstand im geringen Maße größer ist als bei einem konventionellen Fahrrad, unter die Förderung.

Förderung

Für das Jahr 2021 standen 191.300 Euro zur Verfügung. Durch Bewilligungsbescheide sind mittlerweile 190.893,04 Euro vergeben – die Förderung ist für 2021 also quasi erschöpft. Ausgezahlt wurden bisher lediglich 117.589,98 Euro. Der Unterschied erklärt sich durch die langen Lieferzeiten für Lastenräder, da dem Antragsteller die Förderung erst dann ausgezahlt werden kann, wenn der Stadt die zur Auszahlung erforderlichen Unterlagen (Rechnung, Auszahlungsantrag etc.) vorliegen.

Wie viele Anträge ruhen?

Es wurden seit dem 13. September zwölf Anträge auf ruhend gestellt, die aufgrund des kürzeren Radstandes früher nicht förderfähig waren. Jedoch entsteht keinem Antragsteller, der nach dem VA-Beschluss am 7. September einen Förderantrag eingereicht hat, ein Nachteil: Diese haben keine Ablehnung erhalten, sondern eine Mitteilung, dass ihr Antrag „auf ruhend“ gestellt worden ist. Der Antrag wird wieder aktiviert und nach den neuen Richtlinien bearbeitet.

Leider gibt es eine Differenz zwischen der Summe, die insgesamt beantragt wurde, und der Summe, die noch zur Verfügung steht. Da es nach dem Windhundprinzip geht, können in diesem Jahr nicht alle Anträge berücksichtigen werden. Abgelehnte Antragsteller können jedoch im nächsten Jahr einen neuen Antrag stellen.

Wie viel Geld gibt es für 2022 bzw. können diese Gelder bereits jetzt angezapft werden?

Im Haushalt 2022 sind 100.000 Euro vorgesehen. Die Stadt prüft zurzeit, wie haushaltstechnisch ein Vorgriff auf die Mittel 2022 möglich ist.

Abgelehnte Anträge

Aber tatsächlich können Anträge abgelehnt werden: Wer ein Lastenrad (mit immerhin bis zu 2.000 Euro) gefördert bekommen möchte, muss zuerst (!) einen Antrag samt Kostenvoranschlag über ein Lastenrad abgeben. Dieser wird bewilligt, dann wird die Förderung ausgezahlt. Es ist unzulässig, sich ein Lastenrad zuzulegen und im Nachgang eine Rechnung mit dem Antrag einzureichen. Ebenfalls ist es unzulässig, sich ein anderes Rad als das im Antrag beschriebene zuzulegen. Die Stadt bittet daher alle Interessenten, die sich ein Lastenrad fördern lassen möchten, sich die Antragsbedingungen genau durchzulesen. Dann sollte es mit der Förderung kein Problem geben.

Anzeige. Scrolle, um weiterzulesen.

Informationen gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.osnabrueck.de/lastenrad

PM/Stadt Osnabrück

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