Osnabrück. Am Donnerstagnachmittag haben die Schulleitungen, die Träger der Horte an der Heinrich-Schüren-Schule und der Grundschule Wüste, das Landesjugendamt, Erster Stadtrat Wolfgang Beckermann sowie weitere Vertreter der Verwaltung für die von der Kündigung betroffenen Kinder der Horte eine abschließende Lösung gefunden: An den Schulen wird jeweils eine Hortgruppe erweitert, so dass die Betreuung auch ab dem 1. Oktober für alle Kinder gesichert ist. Das Landesjugendamt hat die Räumlichkeiten der Schulen geprüft und eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Ebenfalls können beide Träger das nötige Fachpersonal zur Verfügung stellen.
„Kein Kind verliert seinen Hortplatz. Wir haben es – anders als das Land – in vier Tagen geschafft, im Sinne der Familien zu handeln und ein Angebot vorzuhalten. Das Ergebnis ermöglicht den Trägern der Horte nun, die Kündigungen zum 30. September zurückzuziehen“, erklärte Erster Stadtrat Wolfgang Beckermann. Er bedauerte zugleich, dass damit das Land wieder einmal Kosten auf Kommunen abwälzt.
Das Land hatte sich in der Frage der Übergangsfristen nicht bewegt, so dass über den geltenden Ratsbeschluss „Konzept zur Gewährleistung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern“ ein befristetes Übergangsangebot in Form einer zusätzlichen Hortgruppe an den jeweiligen Schulstandorten eingerichtet werden kann. Dieses Angebot ist gekoppelt an einen Schulvorstandbeschluss zur Umwandlung in eine Ganztagsschule, der bis zum 31. März 2022 von den Schulen eingeholt werden muss. Entsprechende Absichtserklärungen der Schulen liegen der Verwaltung vor.
Beide Hortgruppen kosten die Stadt Osnabrück rund 104.000 Euro im kommenden Jahr. „Für die Stadt Osnabrück steht aber die Sicherung der Betreuung für die 20 Kinder im Vordergrund“, sagte die Leiterin des Fachbereichs für Kinder, Jugendliche und Familien, Kerstin Schlüter.
PM/Stadt Osnabrück
