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2-G-Regel ab Samstag in Freizeiteinrichtungen der Stadtwerke Osnabrück

Foto: Stadtwerke-Bäder

Osnabrück. In Nettebad und Loma-Sauna (inklusive des Spa & Beauty-Bereiches) gilt ab Samstag, 2. Oktober, die 2G-Regel: Der Zutritt wird dann nur noch vollständig Geimpften oder Genesenen gewährt. Aufgrund der höheren 2G-Schutzwirkung können das Schwimmbad und die Saunaanlage dann quasi in den Normalbetrieb wechseln: Es entfallen jegliche Kapazitätsbeschränkungen, es gibt keine Masken- und Abstandspflicht mehr und alle Angebotseinschränkungen werden aufgehoben.

„Für das Nettebad und die Loma-Sauna nutzen wir auf Basis der neuen Corona- Schutzverordnung die Möglichkeit, den Einlass auf 2G umzustellen“, erklärt Stadtwerke-Bäderchef Wolfgang Hermle. Konkret bedeutet dies, dass ab dem 2. Oktober nur noch Geimpfte und Genesene das Schwimmbad und die Saunalandschaft nutzen können.

Ende für Kapazitätsbegrenzungen und Maskenpflicht

Verbunden mit der Schutzwirkung der 2G-Regel können Abstandsregeln sowie Maskenpflicht im Nettebad und in der Loma-Sauna wegfallen. „Im Hinblick auf die kommenden Herbstferien und die kalte Jahreszeit freuen wir uns, unsere Freizeit- und Wellnessangebote im Rahmen der 2G-Regel ohne jegliche Kapazitäts- und Angebotsbeschränkungen öffnen zu können“, erläutert Hermle die Entscheidung für 2G. „Damit können wir in Nettebad und Loma-Sauna dazu beitragen, dass geimpfte und genesene Menschen ihr altes Leben wieder ein Stück weit mehr uneingeschränkt führen können.“

Die Kontrolle der 2G-Nachweise erfolgt am Eingang des Nettebades unter Abgleich eines Lichtbildausweises. Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren sind von der 2G-Regel befreit. Das Alter muss im Zweifelsfall mit einem geeigneten Nachweis belegt werden. Die digitale Kontaktnachverfolgung via Luca-App bleibt darüber hinaus bestehen. Eine Ausnahme besteht hinsichtlich des Schulschwimmens im Sportbad des Nettebads: Hier gilt nach wie vor die 3G-Regel.

Der X-Force Sports Club am Nettebad schließt sich der Vorgehensweise an und wird ab Samstag, 2. Oktober ebenfalls die 2G-Regel anwenden.

Zutritt in Schinkelbad, Moskaubad und Nettedrom abhängig von Inzidenz

Der Zutritt in Schinkelbad, Moskaubad und Nettedrom bleibt dagegen abhängig von der lokalen Infektionslage. Konkret: Sollte die Inzidenz in Osnabrück weiterhin unter 50 bleiben, wird die 3G-Regel ab Freitag, 1. Oktober, aufgehoben. Die Nachweispflicht in Moskaubad, Schinkelbad und Nettedrom entfällt in diesem Fall. Die Kapazitätsbeschränkungen, Hygiene- und Abstandsregeln sowie die digitale Kontaktnachverfolgung bleiben an den drei Standorten jedoch weiterhin bestehen. „In Moskaubad und Schinkelbad verzichten wir auf die 2G-Regel, um unsere Angebote der Daseinsvorsorge weiterhin auch Menschen anbieten zu können, die sich aus persönlichen Gründen nicht impfen lassen wollen“, so der Bäderchef. Für den Herbstflohmarkt im Moskaubad gilt hingegen wie angekündigt die 2G-Regel.

Corona-FAQs im Internet

Informationen zu Fragen wie „Für wen gilt die 2G-Regel beziehungsweise 3G- Regel?“, „Wer gilt als geimpft/ genesen/ negativ getestet?“, „Welche Hygieneregeln gelten?“ etc. erläutern die Stadtwerke-Bäder, Loma-Sauna und Nettedrom auf den jeweiligen Websites in ihren Corona-FAQs.

PM/Stadtwerke Osnabrück AG

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