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Verein „Osnabrücker Baumschutz“ weist auf das Baumfällverbot hin

Themenbild: Pixabay

Osnabrück. Der gemeinnützige Verein „Osnabrücker Baumschutz Stadt- und Landkreis Osnabrück e.V.“ weist daraufhin, dass vom 01. März bis einschließlich 30.09. unter anderem das Fällen von Bäumen verboten ist.

Im § 39, Abs. 5 (Bundesnaturschutzgesetz) heißt es unter anderem: „Es ist verboten, Bäume und Hecken die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen (Erwerbsgartenbau) stehen in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. zu fällen, abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Fällungen oder Entfernungen aufgrund begründeter Verkehrssicherungspflichtmaßnahmen.“ Das Verbot gilt sowohl für Privatgärten als auch auf kommunale Flächen.

Aber auch neben dem Bundesnaturschutzgesetz sind die Bestimmungen der kommunalen Bebauungspläne (sogenannte B-Pläne) zu beachten. So sind auch eingetragene Bäume oder sonstige Biotope im B-Plan des Innenbereichs geschützt und dürfen nicht ohne weiteres entfernt werden.

PM/Gemeinnütziger Verein „Osnabrücker Baumschutz Stadt- und Landkreis Osnabrück e.V.“

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