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Bielefeld

Drei Verstöße bei einer Fahrt mit dem Roller

Symbolfoto

Bielefeld-Mitte. Am Dienstag, 23.02.2021, gegen 11:00 Uhr, stoppten Verkehrspolizisten einen 37-jährigen Bielefelder auf einem Roller an der Weibereistraße, der weder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, noch ein aktuelles Versicherungskennzeichen vorweisen konnte.

Der Bielefelder konnte den Beamten nur eine Mofaprüfbescheinigung vorzeigen. Seiner Erklärung nach, habe er sich das Kleinkraftrad von einem Freund ausgeliehen und sei sich nicht sicher gewesen, ob es sich dabei um ein Mofa oder einen Roller handelte. Zuvor konnte er jedoch problemlos im fließenden Verkehr um die 50 Stundenkilometer mitfahren.

Neben der fehlenden Fahrerlaubnis für das Führen eines Rollers, waren am Fahrzeug ein veraltetes Versicherungskennzeichen angebracht. Eine Überprüfung des Kennzeichens ergab außerdem, dass es zu einem anderen Roller gehörte. Der überprüfte Roller trug zuletzt 2016 ein gültiges Kennzeichen.

Die Beamten erstatteten Anzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

PM/ots/Polizei Bielefeld

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