Osnabrück. Der Vertrag ist unterschrieben: Der Landkreis Osnabrück und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) haben die Voraussetzungen geschaffen, dass Bürgerinnen und Bürger kostenlos Corona-Schnelltests machen können. Beginn ist am Samstag, 20. Februar. Die Standorte der Testzentren befinden sich in Bad Essen, Melle, Hilter, Bersenbrück und Quakenbrück. Termine können vereinbart werden unter www.corona-os.de.
„Die Schnelltests sind ein wichtiges Werkzeug, um Infektionen schnell festzustellen und die nötigen Schutzvorkehrungen zu treffen“, sagt Landrätin Anna Kebschull. Eingerichtet wurden die Testzentren in Bad Essen (DRK, Lindenstraße 193, Öffnungszeiten: Dienstag 17 bis 20 Uhr, Samstag 9 bis 12 Uhr), Melle (DRK, Bismarckstraße 17, Öffnungszeiten: Dienstag 17 bis 21 Uhr, Samstag 11 bis 16 Uhr), Hilter (ehemals Netto, Bielefelder Straße 37, Öffnungszeiten: Dienstag 17 bis 20 Uhr, Samstag 9 bis 13 Uhr), Bersenbrück (Lindenstraße 4, Gebäude der Kreissparkasse/Eingang über die Nordstraße, Öffnungszeiten: Mittwoch 16 bis 20 Uhr, Samstag 9 bis 13 Uhr), und Quakenbrück (Jugendzentrum Fiz, Hindenburgstraße 35, Öffnungszeiten: Donnerstag 17 bis 21 Uhr, Samstag 9 bis 13 Uhr).
Das Angebot ist befristet, denn derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium die Nationale Teststrategie weiterentwickelt und um Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger ergänzt.
Vor diesem Hintergrund ist es wahrscheinlich, dass das vom Landkreis Osnabrück kurzfristig etablierte Angebot entsprechend angepasst werden muss. Die Testungen richten sich an Bürgerinnen und Bürger, die beruflich oder ehrenamtlich zahlreiche Kontakte zu anderen Menschen haben und deshalb einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind.
Zu den Zielgruppen gehören beispielsweise Beschäftigte in Kindertagestätten, Märkten und Geschäften aber auch Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht. Ebenso richtet es sich an Menschen, die einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, wie pflegende Angehörige sowie Personen, die im weitesten Sinne mit Infektionsgeschehen in Verbindung stehen.
Voraussetzung ist, dass die Betroffenen im Landkreis Osnabrück wohnen oder arbeiten. Interessierte können sich einmal in der Woche testen lassen. Ziel der Schnelltests ist es, asymptomatisch Infizierte zu erkennen und damit eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Personen, die bereits über andere Angebote einen Anspruch auf kostenlose Testung haben, müssen diese vorrangig in Anspruch nehmen. Dies gilt etwa für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die regelmäßig über ihren Arbeitsgeber getestet werden.
Menschen, die einschlägige Symptome haben, dürfen nicht in die Zentren kommen. Außerdem weist der Landkreis Osnabrück darauf hin, dass diese Tests nicht für Reisezwecke dienen dürfen.
Die vermehrt auftretenden Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 vergrößert die Herausforderungen in der Pandemiebekämpfung. Mit Hilfe von Antigen-Schnelltests kann mit relativ hoher Verlässlichkeit eine akute Coronavirus-Infektion erkannt werden, sodass sofortige Schutzvorkehrungen der Quarantäne und Kontaktnachverfolgungen eingeleitet werden können. Die Tests bedeuten allerdings nicht, dass mehr Kontakte ermöglicht werden. Sie sind zudem nur eine Momentaufnahme und machen Hygiene- und Schutzvorkehrungen nicht überflüssig.
PM/Landkreis Osnabrück