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Achtung Eiszapfen: Wer haftet bei einem Unfall?

Themenbild: Pixabay

Münster. Der klirrende Frost und Tau-Wärme an den Fenstern führen vermehrt zur Bildung von Eiszapfen an Dachrinnen. „Hier kann jeder etwas für die Sicherheit vor der eigenen Haustür tun“, empfiehlt das Ordnungsamt.

Eiszapfen sollten entfernt werden, so lange sie noch klein sind, zum Beispiel indem man sie vom Fenster aus mit einem Besenstiel abschlägt.

Wo das nicht gefahrlos möglich ist, sollte die Hilfe von Handwerkern (zum Beispiel Dachdecker-Unternehmen) in Anspruch genommen werden. Ob die schon anfahren können, muss mit den Firmen abgeklärt werden. Mieter sollten sich an den Hauseigentümer wenden, der ist für die so genannte Verkehrssicherungspflicht zuständig.

Gerade größere Eiszapfen können zur Gefahr für Fußgänger werden.

Sie lassen sich häufig nur unter erheblichem Aufwand entfernen, weil zum Beispiel vor dem Haus geparkte Autos entfernt werden müssen, um Beschädigungen zu vermeiden. Wer das vermeiden will, verhindert am besten von vornherein, dass sich große Eiszapfen bilden können.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, die Gefahrenstellen zu sichern und gegebenenfalls abzusperren. Der Kommunale Ordnungsdienst berät und unterstützt hierbei im Notfall.

PM/Stadt MS

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