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Blaulicht

59-jähriger Zugfahrer wurde nach Angriff auf Polizei aus Zug verwiesen

Themenbild: Pixabay

Magdeburg. Am frühen Freitagmorgen, den 5. Februar 2021 wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg gegen 01:45 Uhr durch das Zugpersonal eines Intercityexpresses über einen auffälligen Reisenden im Zug informiert. Dieser hatte zwar einen gültigen Fahrschein, allerdings belästigte er während der Fahrt sowohl Reisende, als auch das Zugpersonal, trug nicht den erforderlichen Mund-Nasen-Schutz und rauchte auf der Zugtoilette.

Der Mann wurde daher von der Weiterfahrt ausgeschlossen und dementsprechend in Magdeburg aus dem Zug begleitet. Die Bundespolizisten eröffneten den Polen, dass sie die zuständige Behörde wegen des Nichttragens des Mund-Nasen-Schutzes unterrichten werden und er mit dem Rauchen im Zug eine weitere Ordnungswidrigkeit begangen habe. Dafür zahlte er widerspruchslos ein Bußgeld von 20 Euro und konnte anschließend seiner Wege gehen. Der 59-Jährige verblieb jedoch im Bereich des Hauptbahnhofes, drang in den Vorraum des Reisecenters der Deutschen Bahn ein und betätigte gegen 02:20 Uhr den Feueralarm.

Da keinerlei Gefahr bestand, handelt es sich hierbei um eine missbräuchliche Nutzung eines Notrufes, was ihm eine erste Strafanzeige einbrachte. Sicherheitsmitarbeiter der Bahn sprachen ihm anschließend ein Hausverbot für den Hauptbahnhof aus. Diesem kam er allerdings nicht nach und tauchte gegen 04:15 Uhr erneut im Hauptbahnhof auf. Die Sicherheitsmitarbeiter wiesen den Mann auf das Hausverbot hin, worauf er schreiend und wild gestikulierend auf diese los ging. Die Bundespolizei wurde erneut zur Unterstützung gerufen.

Der Mann versuchte auch die Bundespolizisten zu schlagen und trat nach ihnen. Er musste gefesselt werden und wurde unter massiven Widerstand zur Dienststelle gebracht. Auch hier beruhigte er sich nicht, beleidigte die Bundespolizisten vehement und trat mehrfach gegen die Zellentür. Letztendlich musste ein Arzt gerufen werden, der den Mann in ein Krankenhaus einwies. Dennoch erwarten ihn weitere Strafanzeigen wegen des begangenen Hausfriedensbruchs, der versuchten Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Widerstandes gegen sowie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

PM/POL-MD

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