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Corona-Notbetreuung: Kindertageseinrichtungen suchen passende Lösungen für Familien

Symbolfoto: Pixabay

Osnabrück. Familien mit kleineren Kindern sind im Moment besonders herausgefordert. Die Kitas sind geschlossen und Notbetreuungsplätze sind begehrt. Gleichzeitig ist für die Kitas nicht einfach, allen Wünschen und Bedürfnissen gerecht zu werden.

Grundsätzlich bleiben die Kindertageseinrichtungen bis zum 14. Februar geschlossen – so sieht es die Corona-Verordnung des Landes Niedersachen vor. Obwohl der Inzidenzwert zurzeit sinkt, ändert sich bis Mitte Februar nichts am „Szenario C“. „Die Träger der Kitas und die Leitungen machen sich viele Gedanken, wie sie für alle gute und annehmbare Lösungen finden können“, betont Kerstin Schlüter, sie leitet den Fachbereich Kinder, Jugendliche und Familien bei der Stadt Osnabrück.

Da sind zum einen die Mütter und Väter, die zwischen Kinderbetreuung und Beruf hin- und hergerissen sind. Zum anderen benötigen gleichzeitig eine Reihe von kleinen Mädchen und Jungen dringend die Unterstützung ihrer Kita. „Die Träger gehen zum Beispiel auf Familien mit Problemlagen zu, damit die Kinder in der Einrichtung Normalität erfahren und die Eltern so entlastet werden“, sagt Kerstin Schlüter. Ebenso profitieren Kinder mit Förderbedarf besonders vom Kitabesuch.

Stadtweit ergibt sich eine Notbetreuungsquote von 46 Prozent in den Krippen und Kindergärten, die Quote ist in Horten mit 27 Prozent niedriger, dort ist es leichter einen Platz zu bekommen. Einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Notbetreuung gibt es übrigens nicht. Die Gruppengrößen bleiben bei den bereits festgelegten Obergrenzen: Krippen maximal acht Kinder und Regelgruppen, altersübergreifende Gruppen oder Integrationsgruppen maximal 13 Kinder.

Viele Eltern, die zurzeit keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, hatten sich auf eine private Betreuung bis zum 31. Januar eingestellt. Nun werden einige dieser Familien ab Februar ebenfalls einen Antrag auf Notbetreuung stellen. Väter und Mütter, denen der Notbetreuungsplatz bis Ende Januar zugesagt wurde, haben keinen Anspruch auf eine automatische Verlängerung. Auch hier schaut der jeweilige Träger oder die Einrichtungsleitung genau, wie die Plätze vergeben werden.

PM/Stadt Osnabrück

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