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Kontrollen in Imbissen und Lebensmittelmärkten: Von 47 Betrieben fehlten in 35 korrekte Hygienekonzepte

Themenbild: Pixabay

Osnabrück. Bei ihren gemeinsamen Kontrollen von Imbissbetrieben und Lebensmittelmärkten in der vergangenen Woche haben der Ordnungsaußendienst (OAD) der Stadt Osnabrück und die Polizei insgesamt 47 Betriebe überprüft. Wegen der Vielzahl der dabei festgestellten Verstöße wurden die eigentlich nur bis Dienstag geplanten Kontrollen auf die ganze Woche ausgeweitet.

Dabei konnten 35 Betreiber den Ordnungskräften keine oder keine ausreichenden Hygienekonzepte vorlegen. Für diesen Verstoß gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung ist ein Bußgeldrahmen von 1.000 bis 3.000 Euro vorgesehen. Die gemeinsamen Streifen haben die Betriebe noch in der vergangenen Woche für eine Nachkontrolle erneut aufgesucht.

Darüber hinaus wurden 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Einzelpersonen – darunter Beschäftigte und Kunden – wegen fehlender oder nicht korrekt getragener Mund-Nasen-Bedeckung eingeleitet. Hier sieht der Bußgeldkatalog einen Rahmen von 100 bis 150 Euro vor.

Doch auch über die Mängel in der Anwendung der Corona-Verordnung hinaus haben die Einsatzkräfte Verstöße gegen Rechtsvorschriften festgestellt. So wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung eines minderjährigen Ausländers gegen einen Betreiber eingeleitet. Zudem wurden die Ordnungskräfte in zwei Betrieben von einer Lebensmittelkontrolleurin begleitet, die Vergehen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften erkannte. Daraufhin mussten in beiden Betrieben jeweils mehrere hundert Kilogramm Lebensmittel vernichtet werden. Einer der Betriebe wurde darüber hinaus vorübergehend geschlossen, weil Fluchtwege aufgrund von bis zur Decke gestapelten Kisten nicht nutzbar waren.

Gleich in mehreren Betrieben waren außerdem Personen beschäftigt, die keine Nachweise über Hygieneschulungen für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln vorlegen konnten. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren leiteten die Einsatzkräfte außerdem ein, weil der Einsatz mehrerer Kameras im Geschäftsraum eines Betriebes einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen darstellt.

Um Verstöße dieser Art schnell und konsequent ahnden zu können, planen Stadt und Polizei in naher Zukunft weitere Kontrollen. Ziel ist es, dabei eng mit weiteren Behörden wie dem Zoll zusammenzuarbeiten.

PM/Stadt Osnabrück

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