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Blaulicht

Diverse Verstöße bei Kontrollen der Osnabrücker Autobahnpolizei

Symbolfoto: Wilfried Borchert

Osnabrück. Kontrollen der Osnabrücker Autobahnpolizei endeten in den vergangenen Tagen für mehrere Autofahrer mit erheblichem Ärger in Form von Strafanzeigen und Sicherheitleistungen.

Am Morgen des 13. Januar wurde eine Funkstreife zu einem Verkehrsunfall auf der A33 gerufen. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme stellte sich dann heraus, dass der bulgarische Führerschein des in Bielefeld wohnenden 53-jährigen Unfallverursachers Fälschungsmerkmale aufwies. Das Dokument wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.

Einen Tag später wurde auf der A1 bei Holdorf ein Audi kontrolliert. Der 20-jährige Fahrer händigte den Beamten einen Führerschein aus Mazedonien aus, der sich bei genauer Betrachtung als Totalfälschung herausstellte. Auch in diesem Fall war die Fahrt damit beendet, zudem musste der Mazedonier eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro entrichten.

Ein gleichgelagerter Fall ereignete sich am Abend des 16.01.2021 auf der A30 bei Hasbergen. Bei seiner Kontrolle zeigte ein 51-jähriger Autofahrer aus Ibbenbüren eine rumänische Fahrererlaubnis vor, bei der es sich nachweislich ebenfalls um eine Totalfälschung handelte.

Ein Verstoß anderer Art wurde am gestrigen Mittwoch auf der A1 bei Neuenkirchen-Vörden festgestellt. Bei der Kontrolle eines mit 15 Tonnen Gitterstabmatten beladenen Sattelzuges aus Estland bemerkten die Beamten, dass die Ladung völlig unzureichend gesichert war. Statt der für das Gewicht geforderten 24 Zurrgurte waren die Gitterstabmatten lediglich mit neun Gurten befestigt. Der Fahrer besserte daraufhin an Ort und Stelle nach und konnte nach Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 85 Euro die Fahrt fortsetzen.

Mit 750 Euro Sicherheitsleistung wurde es für einen Niederländer gestern Abend auf der A30 bei Hasbergen deutlich teurer. Die Autobahnpolizei hielt den 25-jährigen Amsterdamer in seinem VW Up an, da an dem Kleinwagen niederländische (grüne) Händlerkennzeichen montiert waren. Wie sich herausstellte, hatte der junge Mann das Auto zuvor in Deutschland gekauft und für die Überführung mit den Kennzeichen ausgestattet. Das Problem war allerdings, dass der Wagen noch eine deutsche Zulassung hatte, also noch gar nicht abgemeldet war. Entsprechend handelte es sich um einen Kennzeichenmissbrauch, der mit der Sicherheitsleistung geahndet wurde. Da der Niederländer nicht im Besitz der zum Wagen gehörenden deutschen Kennzeichen war, musste ein Bekannter mit einem Anhänger kommen und den Wagen abtransportieren.

PM/POL-OS

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