Kassel. Mit einer Allgemeinverfügung setzt die Stadt Kassel zum Jahreswechsel eine Landesverordnung um: Das Land Hessen hat in § 6b der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung geregelt, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten untersagt ist und diese Orte durch die zuständigen Behörden bestimmt werden. Diese Orte hat die Stadt Kassel aufgrund der Erfahrungen aus vergangen Jahren gestern definiert und öffentlich gemacht.
Zusätzlich greifen bereits geltende Corona-Regeln wie das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen sowie Kontaktbeschränkungen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Damit hält sich die Stadt Kassel wie auch andere hessische Großstädte an die verbindlichen Vorgaben des Landes Hessen.
Die Stadt Kassel wird mit Unterstützung der Landespolizei das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in den benannten Bereichen kontrollieren.
PM/Stadt Kassel