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Feuerwerksverbot an verschiedenen Plätzen in Wolfsburg

Symbolfoto

Wolfsburg. Eine Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot hat jetzt die Stadt Wolfsburg erlassen, um das Corona-Virus einzudämmen. Mit dem Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 soll die Ansammlung von Menschen in der Zeit von Silvester, 31. Dezember, bis Neujahr, 1. Januar 2021, vermieden werden.

Das Verbot gilt für folgende Örtlichkeiten im Stadtgebiet:

  • Willy-Brandt-Platz (Bahnhofs- und Phaeno-Vorplatz)
  • Porschestraße Nord, Bahnhofspassage, Sarah-Frenkel-Platz
  • Porschestraße Fußgängerzone Mitte, Kaufhofpassage
  • Kaufhof
  • Allerpark, In den Allerwiesen
  • Ehmen Spielplatz/Skatepark Am Kerksiek
  • Fallersleben Denkmalplatz/Marktstraße/Westerstraße
  • Gesamtes Areal Klieversberg zwischen Klinikum, Hanns-Lilje-Heim und Theodor-Heuss-Gymnasium Martin-Luther-Straße
  • Hansaplatz Nordstadt
  • Nordsteimke am Wasserbehälter auf dem Windmühlenberg
  • Vorsfelde Innenstadtbereich Amtsstraße/Lange Straße/An der Probstei/Kattenstraße
  • Vorsfelde Meinstraße Parkplatz von „Netto“
  • Westhagen Am Markt und angrenzende Bereiche

Die genaue Begrenzung ergibt sich aus Plänen, die im Internet unter wolfsburg.de/corona#Verordnungen zu finden sind.

Stadtrat Andreas Bauer erklärte dazu: „Ich möchte an die Wolfsburger*innen in diesem Jahr im besonderen Maße appellieren auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu verzichten und auf die Vermeidung von Ansammlungen zu achten. Mein Appell beruht besonders auf die ohnehin bereits massiv im Rahmen der Pandemie geforderten Einsatz- und Rettungskräfte sowie Krankenhauspersonal. Hier sind wir alle gefordert Solidarität zu zeigen und uns in diesem Jahr etwas zurück zu nehmen.“

PM/Stadt Wolfsburg

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