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Braunschweig

Regelungen zur Kinderbetreuung im Lockdown in der Stadt Braunschweig

Symbolfoto: Pixabay

Braunschweig. Auf Bundes- und Landesebene sind am Sonntag Beschlüsse zum weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie erfolgt, die auch Regelungen zur Kinderbetreuung betreffen. Aktuell liegen der Stadt Braunschweig noch keine konkreten Festlegungen über eine entsprechende Verordnung des Landes zu diesem erneuten Lockdown vor.

Nach Informationen des Niedersächsischen Kultusministeriums mit Stand vom Sonntagabend sollen auch in Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungseinrichtungen die Kontakte so weit wie möglich reduziert werden. Auch durch die Verringerung der Mobilität durch das Wegfallen des Hinbringens und Abholens der Kinder kann ein entsprechender Beitrag geleistet werden. Es ist daher davon auszugehen, dass dieser dringende Appell gleichermaßen auf die Angebote der Kindertagespflege zutrifft. Wer es einrichten kann, soll seine Kinder daher zu Hause betreuen und so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung leisten.

Im dem Bewusstsein, dass die Lage für Familien und insbesondere Alleinerziehende eine große Herausforderung ist, sollen die Kinderbetreuungseinrichtungen im Grundsatz geöffnet bleiben. Wer Not hat, kann seine Kinder in den Einrichtungen betreuen lassen.
 
Der Arbeitgebernachweis für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung wie im Frühjahr entfällt damit. Hier hätte sich sehr kurzfristig die komplizierte Frage der Systemrelevanz von Berufsgruppen und sozialen Härtefällen gestellt.
 
Nach Auswertung der vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass in den Kindertagesstätten ab dem 16. Dezember 2020 nur noch Kinder betreut werden, deren Eltern die Betreuung aus zwingenden beruflichen Gründen und aufgrund fehlender anderer Betreuungsmöglichkeiten benötigen.
 
Alle Eltern sind daher aufgerufen, ihre Einrichtungsleitung (Kita oder Schulkindbetreuung) schnellstmöglich zu informieren, wenn Sie für Ihr Kind ab dem 16. Dezember 2020 eine Betreuung benötigen. Eltern von Tagespflegekindern sollten die Betreuungsbedarfe mit der Tagespflegeperson direkt absprechen.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die meisten Kindertagesstätten und die Mehrheit der Schulkindbetreuungseinrichtungen ab dem 24. Dezember 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 geschlossen sind. Es bleibt zu beachten, dass es auch weiterhin durch Quarantänemaßnahmen oder durch pan-demiebedingte Personalengpässe zu Einschränkungen in der Kinderbetreuung kommen kann.
 
Bezüglich der Regelungen zum Entgelt wird schnellstmöglich eine Information der Eltern erfolgen. Wie es konkret weitergeht, erfahren Sie dann auch unter www.braunschweig.de.
Fragen zur Betreuung in Kitas beantwortet darüber hinaus die Kita-Platzvermittlung unter der Telefonnummer 0531/470-8493. Fragen zur Betreuung in der Kindertagespflege werden unter 470-8451 sowie beim zentralen Familien-Service-Büro für Kindertagespflege „Das FamS“ unter 0531/12055440 beantwortet. Fragen zur Betreuung in Schulkindbetreuungsgruppen werden unter 470-8512 beantwortet.
 
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie steht weiterhin mit allen Träger der Kindertagesstätten, dem zentralen Familien-Service-Büro für Kindertagespflege „Das FamS“ und Tages-pflegepersonen in Kontakt, um die zwingend notwendige Kinderbetreuung zu gewährleisten.

PM/Stadt Braunschweig

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