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Osnabrücker Zoll deckt illegale Beschäftigung in den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Emsland auf

Symbolfoto: ots, Polizei Osnabrück

Osnabrück. Bei Kontrollen in einem Paketdepot und einer Gaststätte haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 10. Januar 2023 zwei illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen.

Die Ermittler wollten bei den Kontrollen überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Dabei wurde in einem Paketdepot in der Grafschaft Bentheim ein albanischer Arbeitnehmer ohne gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis angetroffen. Auch bei der anschließenden Prüfung einer Gaststätte im Emsland trafen die Zöllner diesmal einen vietnamesischen Arbeitnehmer an, der auch nicht im Besitz einer gültigen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis war.

Um eine Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen albanische und vietnamesische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.

Die Personen haben durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Vom zuständigen Ausländeramt erhalten die zwei Männer eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

PM/Hauptzollamt Osnabrück

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