Hannover. In den vergangenen beiden Jahren sind die Weihnachtsmärkte durch die Corona-Pandemie zum Teil ausgefallen. In diesem Jahr werden sie aller Voraussicht nach wieder stattfinden. Mit dabei sein werden auch Taschendiebinnen und -dieben. In einem unachtsamen Moment greifen sie dann blitzschnell zu und die Geldbörse ist weg. Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt daher alle Besucherinnen und Besucher der niedersächsischen Weihnachtsmärkte und gibt nützliche Tipps, wie Sie Ihre Wertsachen vor Diebstahl schützen können.
Im Jahr 2019 – also vor der Corona-Pandemie – registrierte die Polizei Niedersachsen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 5.046 Taschendiebstähle (Anzahl aller Taschendiebstahl des Jahres 2019). Zu Beginn der Pandemie fiel die Zahl der auf 4.446 (2020) Straftaten. Im vergangenen Jahr erreichte die Zahl der Delikte mit 5.298 wieder das Niveau von 2019. Taschendiebstähle machen 1,12 % der registrierten Straftaten in der niedersächsischen PKS aus. Die Aufklärungsquote liegt mit 8,6 % zwar leicht über dem Bundesdurchschnitt (6,3 %), dennoch wird eine Vielzahl der Fälle nicht aufgeklärt.
Taschendiebinnen und -dieben agieren professionell und sind international organisiert. Sie gehen meist in Teams vor und verwenden verschiedene Maschen, um ihre Opfer zu bestehlen. Exemplarisch ist der sogenannte Rempel-Trick. Die erste Person rempelt das potenzielle Opfer zumeist im Gedränge der Weihnachtsmärkte an, die nächste Person greift in die Jacken- oder Handtasche und nimmt die Beute an sich. Eine dritte Person verschwindet dann mit dem Diebesgut in der Menschenmenge.
Die Täterinnen und Täter haben es mittlerweile nicht nur auf Bargeld abgesehen. Auch Zahlungskarten sind für sie von großem Interesse. Mit einer gefälschten Unterschrift, einer in der Geldbörse versteckten PIN oder der kontaktlosen Bezahlfunktion haben die Diebe und Diebinnen leichtes Spiel.
Das Landeskriminalamt Niedersachsen gibt daher Tipps, wie Sie sich auf Weihnachtsmärkten schützen können:
- Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
- Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
- Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
- Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.
- Seien Sie aufmerksam und vorsichtig, wenn Sie durch fremde Personen abgelenkt werden und diese eine unangebrachte Nähe zu Ihnen herstellen.
Wenn es doch zu einem Diebstahl gekommen, müssen Sie umgehend handeln:
- Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte abhandengekommen, lassen Sie diese sofort sperren (Sperr-Notruf 116 116). Beachten Sie, dass Sie Ihre Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen können, sofern sich Ihre Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut.
- Damit Ihre Debitkarte (z.B. girocard, früher ec-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, müssen Sie den Diebstahl der Polizei melden. Nur dort kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.
Wichtig: Zeigen Sie einen Diebstahl auch bei der Polizei an! Prüfen Sie sorgfältig Ihre Kontobewegungen und reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
PM/LKA Niedersachsen