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Überschuldete benötigen 38 Prozent ihres Haushaltseinkommens für Wohnkosten

Themenbild: Pixabay

Wiesbaden. Im Jahr 2021 stand dem Haushalt einer überschuldeten Person, die Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle suchte, durchschnittlich ein Nettoeinkommen von 1 368 Euro pro Monat zur Verfügung.

Mit durchschnittlich 520 Euro machten die Kosten für die Wohnung einschließlich Energie- und Nebenkosten 38 % des Haushaltseinkommens aus. Wird nur das eigene Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners von durchschnittlich 1 146 Euro betrachtet, so machten die Wohnkosten sogar 45 % aus.

Wie das Statistische Bundesamt anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 30. Mai bis zum 3. Juni 2022 weiter mitteilt, waren die Wohnkosten überschuldeter Personen damit überdurchschnittlich hoch: In der Gesamtbevölkerung belief sich der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen nach den aktuellsten Daten aus dem Jahr 2020 auf 22 %.

PM/Destatis

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