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Corona-Impfzentrum Schlosswallhalle: Alternativen für Trainings- und Spielbetrieb stehen bereit

Themenbild: Pixabay

Osnabrück. Mit der Entscheidung für die Schlosswallhalle als Standort für das Corona-Impfzentrum hat die Sportverwaltung der Stadt Osnabrück mit der Koordinierung von Ersatzzeiten für die Vereine begonnen, die normalerweise in der Halle trainieren und spielen. Inzwischen konnte allen Vereinen ein adäquates Angebot gemacht werden. „Obwohl sich einige Sportlerinnen und Sportler wohl an veränderte Rahmenbedingungen gewöhnen müssen, bin ich froh, dass allen Vereinen Hallenzeiten angeboten werden können“, sagt Oberbürgermeister Wolfgang Griesert.

Bereits seit der Entscheidung für die Schlosswallhalle haben Jörg Schirmbeck und Stefan Remest vom städtischen Fachdienst Sport Gespräche mit allen Vereinen geführt und Bedarfe abgefragt. Gleichzeitig wurde überprüft, in welchen Hallen es in der Stadt freie Kapazitäten gibt. „Bei der Aufteilung der Hallenzeiten sind teilweise auch kreative Lösungen gefragt“, sagt Erster Stadtrat Wolfgang Beckermann. Es nahm Zeit in Anspruch, diese zu erarbeiten. Jörg Schirmbeck, der den Fachdienst Sport leitet, fügt hinzu: „Dazu mussten wir nicht nur mit den Vereinen sprechen, die sonst die Schlosswallhalle nutzen, sondern auch mit denen, die ihre festen Trainings- und Spielzeiten in den potenziellen Ausweichhallen haben“, erklärt Remest.

Dabei wird auf Seiten der Vereine Flexibilität und Anpassungsfähigkeit gefragt sein. Gleichzeitig betont Schirmbeck aber auch: „Wir haben darauf geachtet, den Vereinen so gut es geht entgegenzukommen.“ So hat der Fachdienst Sport beispielsweise versucht, möglichst vielen Mannschaften und Vereinen ein Training zu denselben oder zumindest ähnlichen Trainingszeiten wie sie es gewohnt sind anzubieten.

Bei der Erarbeitung alternativer Trainingsmöglichkeiten für die Sportlerinnen und Sportler gab es täglich Fortschritte. Schritt für Schritt erarbeitete die Stadt zusammen mit den Vereinen Lösungsmöglichkeiten. Der Lockdown kam allen Beteiligten dabei auch zugute. Schließlich verbietet die niedersächsische Corona-Verordnung mindestens bis einschließlich zum 14. Februar Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen. „Die Zeit des Lockdowns haben wir genutzt, um für alle Vereine zufriedenstellende Angebote zu erarbeiten“, erklärt Wolfgang Beckermann.

PM/Stadt Osnabrück

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