Osnabrück. Wer als Autofahrer mit dem Handy telefoniert, bezahlt hierzulande ein Bußgeld in dreistelliger Höhe. Ein 30-jähriger Mann aus der Türkei musste nun über 4000 Euro zahlen.
Grund hierfür war, dass der Mann ohne festen Wohnsitz in Deutschland als Vollstreckungsschuldner ausgeschrieben war. Das stellten Osnabrücker Polizisten bei der Überprüfung seiner Personalien fest.
Neben dem vierstelligen Betrag, der von einer Staatsanwaltschaft zur Vermögenseinziehung vorlag, zahlte der Mann zusätzlich eine Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe für den Handyverstoß.
PM/Polizei Osnabrück